AGB

Jeder der am Campingplatz Sonnenland eincheckt oder eine Buchung vornimmt, erklärt sich automatisch mit unseren AGBs einverstanden.

Buchung

Buchungen können persönlich an der Rezeption, schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder unser Buchungssystem erfolgen. Nach Eingang Ihrer Buchung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung sowie eine Vorschreibung zur Leistung einer Anzahlung. Buchungen müssen direkt von den Personen durchgeführt werden, welche den Stellplatz später beziehen. Erst nach Erhalt der Anzahlung ist die Buchung gültig.

Gebuchte Zeiträume, sowie die gebuchte Anzahl an Person, Tieren, ist in allen anderen Fällen in voller Höhe zu bezahlen, und wird nicht rückerstattet.

Anzahlung

Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach Stellplatz, Personenanzahl und Aufenthaltsdauer. Die Anzahlung kann durch spesenfreie Überweisung über das Reservierungssystem oder Bar erfolgen und muss innerhalb von 10 Tagen beglichen werden. Nach Eingang der von uns vorgeschriebenen Anzahlung ist die Buchung für beide Seiten bindend. Der gesamte Anzahlungsbetrag wird bei der Endabrechnung angerechnet.

An- und Abreise

Der gebuchte An- und Abreisetag ist für beide Seiten bindend. Der reservierte Stellplatz steht am Anreisetag ab 12 Uhr zur Verfügung. Sollte sich die Anreise wesentlich verzögern (nach 20 Uhr) verständigen Sie uns bitte. Wenn keine Benachrichtigung erfolgt wird der Platz nur bis 12 Uhr des Folgetages freigehalten und dann anderweitig vergeben. Bei Abreise müssen Stellplätze bis spätestens 12 Uhr geräumt sein, es sei denn, die Platzleitung hat einen längeren Verbleib bis maximal 17 Uhr ausdrücklich zugestimmt. Bei einer Abreise nach 17 Uhr wird auch die Folgenacht verrechnet. Verzögerungen bei der Anreise oder verfrühte Abreise (z.B. Schlechtwetter, etc.) können uns nicht zu Last gelegt werden. Die Gebühren sind auch für die nicht in Anspruch genommenen Tage zu entrichten. Ebenso können Stellplätze, die vorzeitig geräumt oder nicht bezogen wurden, anderweitig besetzt werden.

Vor der Abreise muss der gesamte Betrag bezahlt werden. – wird ohne bezahlen abgefahren werden 250,00 € Strafgebühr verrechnet und die offene Rechnung wird an das zuständige Inkassobüro weitergegeben.

Wird der Betrag der offenen Rechnung nicht vor Ort bezahlt, bleibt der Wohnwagen bis zur Bezahlung am Campingplatz stehen.

Ausweise werden einbehalten und bei einer Nichtbezahlung solange einbehalten bis der vollständige Betrag beglichen worden ist.

Rücktritt

Sie können jederzeit von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung maßgebend.

Stornierungen

Von der Buchung bis zur Anreise kann viel passieren, eine Stornierung ist für beide Seiten unangenehm und muss schriftlich erfolgen. Deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

  • bei Stornierung des Platzes ab Zeitpunkt der Buchung werden die 25% Anzahlung einbehalten
  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % des Reisepreises
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % des Reisepreises
  • bei einer Absage in der letzten Woche vor dem Anreisetag stellen wir Ihnen 100 % des Reisepreises in Rechnung.
  • Bei Abreise während des Urlaubes ( aus welchen Gründen auch immer), ist der gesamte gebuchte Aufenthalt zu bezahlen. bzw bei einem bereits gezahlten Urlaub ist keine Rückerstattung möglich.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Gerichtsstand
Bezirksgericht Oberpullendorf. Es gilt österreichisches Recht.

Das gesamte Angebot ist freibleibend, Änderungen jederzeit möglich.

Verhaltensregeln

  • Gäste sowie deren Familienmitglieder, die den Hundekot Ihres eigenen Hundes nicht entfernen und die Kotbeutel nicht in die Mülltonne werfen, müssen den Platz ohne Erstattung des Geldbetrages verlassen.
  • Gäste sowie deren Familienmitglieder die mutwillig Sachbeschädigungen am Campingplatz durchführen, müssen den Platz ohne Erstattung des Geldbetrages verlassen.
  • Drogenkonsum ist verboten.
  • Bissige oder aggressive Hunde sind nicht erlaubt.
  • Am gesamten Campingplatz gilt Leinenpflicht, Hunde dürfen ausschließlich im Hundefreilaufbereich frei laufen – wer seinen Hund ausserhalb des Freilaufbereichs frei laufen lässt – verlässt den Platz und bezahlt den gesamten gebuchten Urlaub.
  • es ist verboten sein Auto / Wohnwagen / Wohnmobil oder sonstiges am Campingplatzgelände zu waschen – wird dies dennoch getan wird eine Strafe von 200,00 € berechnet
  • Zum be und entladen des Gepäckes ist es E – Autos / Hybrid Autos gestattet auf das Campingplatzgelände zu fahren, danach muss das Auto das Campingplatzgelände wieder verlassen. Es ist möglich das E-Auto/Hybrid Auto gratis auf dem überwachten Parkplatz zu parken.
  • Auf dem überwachten Parkplatz kann mit einem geeichten Stromzähler das E Auto aufgeladen werden.
  • Das laden eines Elektro / Hybrid Autos an einer Stromsäule auf dem Campingplatzgelände ist Diebstahl.
  • Wird ein Elektro / Hybrid Auto am Campingplatzgelände geladen wird eine Strafe von 100,00 € verrechnet sowie eine Pauschale-Ladegebühr von 200,00 € berechnet. Und gegeben falls wird eine Anzeige gegen Diebstahl geschalten. Alle zur Gruppe / Familie gehörenden Personen müssen den Campingplatz umgehend verlassen und den gesamten gebuchten Urlaub bezahlen.
  • Der Urlaub sowie anfallende Strafen sind vor Ort – vor verlassen zu bezahlen
  • Vor der Abreise muss der gesamte Betrag bezahlt werden. – wird ohne bezahlen abgefahren werden 250,00 € Strafgebühr verrechnet und die offene Rechnung wird an das zuständige Inkassobüro weitergegeben
  • Bei Diebstahl, Vandalismus , Vermüllung, nichteinhaltung der Regeln, aggressivem Verhalten wird die ganze Familie/Gruppe ausgeschlossen und verlässt den Campingplatz und bezahlt den gesamten gebuchten Urlaub.

Ein Ausschluss am Campingplatz von Personen ist ohne jegliche Gründe möglich.

Unangemeldete Tagesbesucher werden mit einer Gebühr von 20,00 € zusätzlich verrechnet

Früh Anreisen sowie Spät Abreisen sind kostenpflichtig.

Es werden Foto und Video Aufzeichnungen am Campingplatz gemacht die zu Werbezwecke genützt werden.

Mit dem Check In sowie mit der Buchung akzeptieren Sie unsere Agbs.

Zum Check In wird von allen Mitreisenden Personen ein Lichtbild Ausweis benötigt. Eine Krankenkarte / Ecard reicht hierfür nicht aus.

Badeordnung

Zu Ihrer Sicherheit! Beachten Sie bitte unsere Badeordnung.

Zu Ihrer Sicherheit! Beachten Sie bitte unsere Badeordnung. Mit dem Check In oder Erwerben eines Eintrittes anerkennen Sie die folgende Badeordnung der CPL Camping GmbH als Vertragsinhalt.

1.1. Gewährung der Benutzung der Anlagen, Gefahrtragung der Gäste

(1) Die Campingplatz ermöglicht den Gästen, die Einrichtung der Badeanlage im Rahmen der Vorschriften dieser Badeordnung auf eigene Gefahr zu benützen.

(2) Es ist weder der Badeanstalt noch dem Personal möglich, Badeunfälle generell zu vermeiden. Insbesondere tragen die Gäste selbst die mit der Ausübung des auf dem Campinggelände ausgeübten Sportes verbundenen Gefahren.

(3) Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Gastes durch andere Gäste oder sonstige, nicht zum Personal der Badeanstalt gehörende Dritte.

(4) Der Campingplatz behält sich vor, Personen, deren Zulassung zum Badebesuch bedenklich erscheint, den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

1.2. Kontrolle der Einhaltung der Badeordnung

(1) Der Campingplatz kontrolliert im Rahmen des Zumutbaren mit Hilfe ihres zuständigen Personals die Einhaltung der Badeordnung durch Gäste und sonstige, sich auf dem Gelände des Campingplatzgeländes aufhaltenden Personen. Wird ordnungswidriges Verhalten festgestellt, werden die betreffenden Personen verwarnt und können erforderlichenfalls des Geländes verwiesen werden.

1.3. Hilfe bei Unfällen

(1) Kommt es zu einem Unfall, leitet der Campingplatz mit Hilfe ihres zuständigen Personals im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Hilfemaßnahmen ein.

1.4. Keine Möglichkeit zur Beaufsichtigung Unmündige, Behinderter und Nichtschwimmer

(1) Der Campingplatz und damit das Personal sind nicht in der Lage und daher auch nicht verpflichtet, minderjährige, unmündige bzw. körperlich oder geistig behinderte Personen und Nichtschwimmer zu beaufsichtigen.

1.5. Haftung der Badeanstalt

(1) Der Campingplatz haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Badeordnung, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch unabwendbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden. Mitverschulden führt zu entsprechender Schadensteilung. Gleiches gilt sinngemäß für allfällige bei den jeweiligen Geräten und Einrichtungen ausgehängten besonderen Benützungsregeln (z.B. für Rutschen, Wasser Seilbahn, Steg etc.) sowie für allfällige Benützungsverbote oder Einschränkungen.

2.1. Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer und Behinderte

(1) Für die Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer sowie über körperlich oder geistig Behinderte, haben die für diese Person auch sonst Aufsichtspflichtigen (z.B. die erziehungsberechtigten Angehörigen oder entsprechende Aufsichts- oder Pflegepersonen) gehörig vorzusorgen.

(2) Diese aufsichtspflichtigen Personen bleiben für die Aufsicht auch dann verantwortlich, wenn sie das Gelände des Campingplatzes nicht betreten oder vorzeitig wieder verlassen.

(3) Die jeweiligen geltenden Jugendschutzbestimmungen, insbesondere Alkohol- und Rauchverbote. Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten, sind von den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten einzuhalten.

2.2. Aufsicht bei Gruppenbesuchen

(1) In Fällen von Gruppenbesuchen hat bei Schülern die hierfür zuständige Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der hierfür zuständige Funktionär für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen. Die diesbezüglichen eigenen Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches anwesend zu sein.

(2) Diese Aufsichtspersonen haben mit dem Personal des Campingplatzes das gehörige Einvernehmen zu pflegen, um zu gewährleisten, dass der übrige, normale Betrieb durch den Gruppenbesuch nicht gestört wird.

2.3. Anweisungen des Personals des Campingplatzes

(1) Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des zuständigen Personals der Campingplatzes uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt.

(2) Wer die Badeordnung bzw. Benützungsverbote für bestimmte Einrichtungen (z.B. Rutsche, Wasserseilbahn, Steg, ) oder Einschränkungen übertritt oder sich den Anweisungen des zuständigen Personals widersetzt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes von diesem oder einem sonstigen Repräsentanten der Campingplatzes vom Gelände gewiesen werden.

(3) In besonderen Fällen kann auch ein Besuchsverbot für die Zukunft ausgesprochen werden.